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   LSG Berlin-Brandenburg, 07.04.2006 - L 4 AL 45/04   

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https://dejure.org/2006,23685
LSG Berlin-Brandenburg, 07.04.2006 - L 4 AL 45/04 (https://dejure.org/2006,23685)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07.04.2006 - L 4 AL 45/04 (https://dejure.org/2006,23685)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. April 2006 - L 4 AL 45/04 (https://dejure.org/2006,23685)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rücknahme eines Arbeitslosenhilfe gewährenden Leistungsbescheids; Anforderungen an die grob fahrlässige Unkenntnis von der Unrichtigkeit der Leistungshöhe; Mit Änderung der Lohnsteuerklasse einhergehende Anpassung der Leistungsgruppe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 27.07.2000 - B 7 AL 88/99 R

    Bösgläubigkeit des Leistungsempfängers bei der teilweise Rücknahme von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.04.2006 - L 4 AL 45/04
    Dabei ist jedoch nicht ein objektiver Maßstab anzulegen, sondern auf die persönliche Urteils- und Kritikfähigkeit, das Einsichtsvermögen und Verhalten der Betroffenen sowie die besonderen Umstände des Falles abzustellen (BSG, Urteil vom 27.07.2000 - B 7 AL 88/99 R - SozR 3-1300 § 45 Nr. 42 m.w.N.).

    Zweifel an der Einhaltung dieser Frist, die regelmäßig erst nach erfolgter Anhörung des Betroffenen beginnt (vgl. BSG, Urteil vom 27.07.2000 - B 7 AL 88/99 R - SozR 3-1300 § 45 Nr. 42 m.w.N.), bestehen nicht.

  • BSG, 08.02.2001 - B 11 AL 21/00 R

    Vertrauensschutz bei der Rücknahme von Verwaltungsakten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.04.2006 - L 4 AL 45/04
    Teilt der Leistungsträger die Rechtslage daher nicht durch eine fallbezogene Subsumtion, sondern durch abstrakte Rechtsbelehrungen z.B. in einem Merkblatt mit, setzt der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit voraus, dass die Rechtswidrigkeit der Regelung für den Begünstigten, der wahrheitsgemäße und vollständige Angaben gemacht hat, nach der Fassung des Bescheides augenfällig ist (vgl. BSG Urteil vom 08.02.2001 - B 11 AL 21/00 R - SozR 3-1300 § 45 Nr. 45).
  • SG Lüneburg, 22.04.2009 - S 7 AL 97/06

    Rechtmäßigkeit der Rückforderung bzgl. gewährter Arbeitslosenhilfe und Beiträge

    Dabei ist auch auf Rechtskunde und Erfahrung mit behördlichem Handeln abzustellen (vgl. Urteil des Bayerischen Landessozialgerichtes vom 25. August 2006 - L 8 AL 218/05 - Urteil des Hessischen Landessozialgerichtes vom 10. April 2006 - L 9 AL 163/05 - Urteil des Landessozialgerichtes Brandenburg-Berlin vom 07. April 2006 - L 4 AL 45/04 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.07.2006 - L 12 AL 476/04
    Die bewilligte Lohnersatzleistung stand damit offensichtlich außer Verhältnis zu dem zu Grunde liegenden Nettoarbeitsentgelt, so dass grobe Fahrlässigkeit im Sinne von § 45 Abs. 2 S. 3 Nr. 3 SGB X zu bejahen ist (vgl. dazu BSG a.a.O.; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. April 2006 - L 4 AL 45/04; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 5. April 2006 - L 3 AL 1948/05; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 24. Juni 2005 - L 3 AL 103/04).
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